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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 7 AS 826/10 B   

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https://dejure.org/2012,125128
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 7 AS 826/10 B (https://dejure.org/2012,125128)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.03.2012 - L 7 AS 826/10 B (https://dejure.org/2012,125128)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. März 2012 - L 7 AS 826/10 B (https://dejure.org/2012,125128)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 7 AS 826/10
    Ferner ist zu diesem Wert ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 vom Hundert zu addieren (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Beschluss vom 13.7.2010 - L 7 AS 1258/09 B ER; Beschluss vom 26.9.2011 - L 7 AS 633/11 B ER, vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 29 = juris Rn 27), so dass sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 442, 20 Euro ergibt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05

    Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten im Zusammenhang mit der Gewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 7 AS 826/10
    Da für die Gemeinde F. Datengrundlagen zur konkreten Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft (beispielsweise Mietdatenbanken, Mietspiegel o. ä.) für den maßgeblichen Zeitraum 1. Februar bis 31. Juli 2009 erkennbar nicht zur Verfügung standen, konnte nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe beispielsweise Urteil vom 24.4.2007 - L 7 AS 494/05 = juris; Urteil vom 11.3.2008 - L 7 AS 332/07) - wie geschehen - die Tabelle in § 12 Abs. 1 Wohngeldgesetz (in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 24. September 2008 [Wohngeldneuregelungsgesetz], BGBl. I 1856 [= WoGG]) zugrunde gelegt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2008 - L 7 AS 332/07

    Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft auf Erstattung der Kosten für Unterkunft ohne

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 7 AS 826/10
    Da für die Gemeinde F. Datengrundlagen zur konkreten Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft (beispielsweise Mietdatenbanken, Mietspiegel o. ä.) für den maßgeblichen Zeitraum 1. Februar bis 31. Juli 2009 erkennbar nicht zur Verfügung standen, konnte nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe beispielsweise Urteil vom 24.4.2007 - L 7 AS 494/05 = juris; Urteil vom 11.3.2008 - L 7 AS 332/07) - wie geschehen - die Tabelle in § 12 Abs. 1 Wohngeldgesetz (in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 24. September 2008 [Wohngeldneuregelungsgesetz], BGBl. I 1856 [= WoGG]) zugrunde gelegt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2007 - L 7 B 232/05

    Zulässigkeit einer Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe; Bedeutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 7 AS 826/10
    Die Klagen haben also zumindest insoweit Erfolg, so dass den Klägern - unbeschränkt (siehe Beschluss des Senats vom 3.8.2007 - L 7 B 232/05 AS = NZS 2008, 336 = juris Rn 3) - PKH zu bewilligen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 7 AS 1258/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 7 AS 826/10
    Ferner ist zu diesem Wert ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 vom Hundert zu addieren (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Beschluss vom 13.7.2010 - L 7 AS 1258/09 B ER; Beschluss vom 26.9.2011 - L 7 AS 633/11 B ER, vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 29 = juris Rn 27), so dass sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 442, 20 Euro ergibt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2011 - L 7 AS 633/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 7 AS 826/10
    Ferner ist zu diesem Wert ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 vom Hundert zu addieren (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Beschluss vom 13.7.2010 - L 7 AS 1258/09 B ER; Beschluss vom 26.9.2011 - L 7 AS 633/11 B ER, vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 29 = juris Rn 27), so dass sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 442, 20 Euro ergibt.
  • LSG Sachsen, 01.06.2017 - L 7 AS 917/14

    Gewährung von höheren Leistungen für die Unterkunft einschließlich der

    Dies sei vorliegend nicht der Fall, weil diese Aufwendungen nicht aufgrund des Mietvertrages vom 28.01.2001 geschuldet würden (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.09.2011 - L 7 AS 826/10).
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